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Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid haben mit Beschluss vom 03.12.2020 eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung
vom 09. und 30.06.2020 für den Friedhof Wattenscheid
„Westenfelder Straße 61“ in Bochum erlassen.
Die Änderung der Friedhofsgebührensatzung wurde
am 04.01.2021durch das Landeskirchenamt
der Ev. Kirche von Westfalen kirchenaufsichtlich und aufgrund der Verfügung der Bezirksregierung Münster
vom 13.April 2000 – AZ.:48.4.2–
staatsaufsichtlich genehmigt und wird ab dem 18.01.2021 in vollem Wortlaut durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der
Friedhofsträgerin in 44866 Bochum, Westenfelder Straße 61 für die
Dauer von einer Woche öffentlich bekannt gemacht.
Die Bekanntmachungsfrist beträgt eine Woche. Mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist die Veröffentlichung vollzogen. Die
Friedhofsgebührensatzung tritt am Tag
nach der Veröffentlichung in Kraft.
Bochum, 18.01.2021
Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid
Das Presbyterium
gez. Christian Meier, Pfarrer u. Vorsitzender
Für die Richtigkeit
gez. Holger Sense, Friedhofsleiter