Kostenverursacher

Aber diese Gebäude müssen beheizt werden, dort wird Wasser verbraucht. Ab und zu geht auch etwas kaputt und muss erneuert werden. Das alles kostet Geld.

 

Diese Gemeinde beschäftigt Menschen, ohne die das kirchliche Leben nicht möglich wäre, die auch bezahlt werden wollen: Pfarrerinnen, Vikarinnen, Kirchenmusikerinnen, Hausmeisterinnen, Küsterinnen, Reinigungspersonal.

 

Für Personal und Gebäude gibt unsere Gemeinde am meisten Geld aus.

Mitgliederentwicklung der Evangelischen
Gemeinden

Die Anzahl der Gemeindemitglieder und damit die Anzahl der Kirchensteuerzahlerinnen wird immer geringer. Pro Jahr verringert sich die Anzahl der Kirchensteuerzahlerinnen. Sowohl im Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid (KK GEWAT) als auch in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) sind die Gemeindegliederzahlen zwischen 2023 und 2024 um 3 % gesunken.

 

Seit langem ist die Geburtenrate geringer als die Sterberate, was sich kirchlich in der Zahl der Taufen und der Sterbefälle abzeichnet. In der EKvW standen 2024 ca. 10900 Taufen 34000 Sterbefälle gegenüber.

 

Die Skandale der beiden christlichen Kirchen haben zu steigenden Austrittszahlen geführt. Die Anzahl der Kirchenaustritte lag 2024 EKvW weit bei 31300.

 

Im geringeren Maße spielen Zu- und Wegzüge oder Kircheneintritte bei der Gemeindegliederentwicklung eine Rolle.

 

Hatte der Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid Ende 2000 noch 173.634 Gemeindeglieder, so hat er Ende 2024 noch 68.985 Gemeindeglieder.

Kirchensteuer-aufkommen

Das Kirchensteueraufkommen ist im Gegensatz zur Mitgliederentwicklung bisher nicht gesunken. Doch ist aufgrund der demografischen Entwicklung damit zu rechnen, dass das Kirchensteueraufkommen sinken wird, weil immer mehr „Babyboomer“ in den Ruhestand gehen werden.

 

Auf der anderen Seite steigen die Kosten für Personal, Energie, etc. aufgrund von Lohn- und Preiserhöhungen weiter an.

Neues kirchliches
Finanzwesen (NKF)

Die Evangelische Kirche von Westfalen musste Ihre Buchhaltung umstellen. Im Rahmen dieser Umstellung wurden auch strengere Regeln im Umgang mit den Gebäuden festgelegt. So sind jetzt verpflichtend für alle kirchlichen Gebäude Rückstellungen zu bilden. Diese Rückstellungen sind aus dem laufenden Haushalt zu nehmen und sie sind so lange verpflichtend, wie sich die Gebäude in gemeindlichem Besitz befinden.

Pfarrstellen-entwicklung

Auch die Anzahl der Pfarrstellen wird sinken. Zum einen aus Kostengründen muss sie sinken, wegen der sinkenden Gemeindegliederzahlen, aber sie wird auch in den nächsten Jahren durch die allgemeine demografische Entwicklung sinken.


Auch viele Pfarrstelleninhaberinnen gehören zur sogenannten Boomer Generation, die in den nächsten 10 Jahren in den Ruhestand gehen.

Demgegenüber stehen nur geringe Studierenden Zahlen mit dem Ziel Pfarrerin zu werden. Am letzten 2. Theologischen Examen (Februar 2026) haben 11 Vikarinnen teilgenommen. Auch diese Entwicklung ist mittelfristig und langfristig nicht aufzuhalten. Wer soll dann aber zukünftig die pfarramtliche Versorgung übernehmen?


2021 hat die Landessynode dazu verschiedene Entscheidungen getroffen. Dazu gehört die Einführung Interprofessioneller Pastoralteams (IPT), die Einführung von Planungsräumen und Planungskorridoren für die Pfarrstellenentwicklung

Interprofessionelle Pastoralteam (IPT)

Das Konzept der Interprofessionellen Pastoralteams sieht vor, dass die bislang überwiegend von Pfarrerinnen und Pfarrern wahrgenom-menen Aufgaben in Zukunft auch von „Interprofessionellen Pastoralteams“ ausgeführt werden kann.

Die Zusammensetzung der jeweiligen Interprofessionellen Pastoralteams soll einer inhaltlichen Konzeption folgen, die sich an den Grunddimensionen kirchlichen Handelns orientiert.


Neben den Pfarrerinnen (verbindlich) können einem Interprofessionellen Pastoralteam Personen insbesondere aus folgenden Berufsfeldern angehören: Gemeindepädagogik, Verwaltung, Kirchenmusik.

Planungskorridor

Bei der Neubesetzung von Pfarrstellen wurde und wird immer geschaut, ob eine Gemeinde noch Anspruch auf eine Pfarrstelle hat.

Dazu hat die Landeskirche 2021 einen sogenannten Planungskorridor für die Pfarrstellen beschlossen. Der Planungskorridor sieht vor, dass

  • bis Ende 2025 für eine Pfarrstelle 3000 Gemeindeglieder,
  • von Anfang 2026 bis Ende 2030 4000 Gemeindeglieder und
  • von Anfang 2031 bis Ende 2035 5000 Mitglieder notwendig

seien.
Diese Werte sollten und sollen jeweils 2021, 2024 und 2029 von der Landessynode beschlossen werden.


Nach derzeitiger Beschlusslage sind für eine Pfarrstelle seit Anfang des Jahres 2026 4000 Gemeindeglieder notwendig.


Wurden aber bis 2021 nur die Gemeindeglieder und Pfarrstellen der eigenen Gemeinde bei der Pfarrstellenbesetzung berücksichtigt, so sind es jetzt die Gemeindeglieder und Pfarrstellen des Planungsraums, die zur Berechnung herangezogen werden.

Planungsräume

Mittel und langfristig wird sich auch die Anzahl der Pfarrstellen-inhaberinnen der Gemeinde weiter verringern. Dabei steht seit 2021 nicht mehr die einzelne Gemeinde im Mittelpunkt der Pfarrstellen-planung, sondern der sogenannte Personalplanungsraum. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat damals beschlossen, Planungsraum kann ein gesamter Kirchenkreis oder ein definierter Teil davon sein.

 

Der Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid hat sich entschie-den zwei Planungsräume vorzusehen, je einen im Norden und einen im Süden des Kirchenkreises.

Planungsraum Süd

Die Evangelische Kirchengemeinde Wattenscheid ist Teil des Planungs-raums Süd des Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenmscheid zudem auch die Evangelische Evangelische Emmaus-Kirchengemeinde Gelsenkirchen  und die Evangelische Apostel Kirchengemeinde Gelsenkirchen  gehören.

 

Beide sind durch Vereinigung verschiedener ehemals selbständiger Gemeinden entstanden.

 

Die Evangelische Apostelkirchengemeinde entstand 2010 aus der Vereinigung der Gemeinden Bismarck, Bulmke-Hüllen und Ückendorf.

 

Die Evangelische Emmaus-Kirchengemeinde entstand 2017 aus den Gemeinden Gelsenkirchen, Schalke und Rotthausen.

 

Der Planungsraum erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung von Höntrop bis zum Rhein-Herne-Kanal .